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Hintergrund:
- Laut Aufzüge Sicherheitsverordnung 1996 (ASV96) hat sich der Aufzugwärter oder das mit der Betreuung des Aufzuges beauftragte Unternehmen zu überzeugen, dass bei Betrieb des Aufzuges keine offensichtlich betriebsgefährlichen Mängel oder Gebrechen bestehen.
- Diese Kontrolle hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen. Je nach technischer Ausführung und Sicherheitseinrichtungen des Aufzuges hat die Kontrolle täglich, wöchentlich oder monatlich zu erfolgen.
- Steht für eine Aufzuganlage kein Aufzugwärter zur Verfügung, kann mit der Erfüllung der notwendigen Aufgaben ein autorisiertes Betreuungsunternehmen beauftragt werden.
Das Liftcare Angebot "Betriebskontrolle":
- Liftcare übernimmt alle für die Betriebskontrolle erforderlichehn Aufgaben und Dokumentationen und sorgt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
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