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Hintergrund:
- Der Gesetzgeber verlangt, dass Aufzüge von geprüften Aufzugwärtern betreut werden müssen.
- Der Aufzugwärter ist für die Einhaltung der Betriebs- und Wartungsanleitungen verantwortlich.
- Der Aufzugwärter muss während der Betriebszeit des Aufzuges jederzeit leicht erreichbar und verfügbar sein.
- In Wien müssen seit der Novelle des Wiener Aufzuggesetzes sogar mindestens 2 Aufzugwärter ernannt werden, wenn der Aufzug 24h in Betrieb ist. Bedingt durch gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind im Extremfall bis zu 4 Aufzugwärter notwendig.
- Die Einhaltung dieser Auflagen ist für den Aufzugbetreiber schwierig und meistens mit hohen Kosten verbunden.
- Die Bestellung von Aufzugwärtern kann entfallen, wenn mit der Betreuung des Aufzuges ein Unternehmen beauftragt wird und der Aufzug an ein System für Fernnotrufe angeschlossen ist.
Das Liftcare Angebot "Aufzugwärter":
- Liftcare übernimmt alle Aufgaben des Betreuungsunternehmens und sorgt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
- Das umfasst im Einzelnen:
- alle Dienstleistungen der Pakete
- Notruf
- Befreiung
- Betriebskontrolle
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